Translate

Dienstag, 17. September 2013

Von Tierschützer zu Tierschützer....

Wahre Worte!





Jens Hörig via gesuchte Tierquäler

Von Tierschützer zu Tierschützer....

1. Glaubt ihr wirklich, dass der beschuldigte Jürgen Z. auf der internationalen Bühne, Weltklassehunde erfolgreich präsentieren könnte, wenn er die Hunde zuvor in der Ausbildung traktiert und quält?

Durch Menschen wie Jürgen Z. ist die Ausbildung im Hundesport moderner und artgerechter geworden. Viele im Hundesport sind von ihren dilettantischen Methoden abgewichen, als sie die Erfolge von Jürgen Z. erkannt haben.
Durch seine Seminare wurden Dummköpfe zu Wissenden!
Befasst euch mit der Bewertung einer VPG-Meisterschaft.
Darin sind z.B. die Freudigkeit des Hundes oder die Harmonie zwischen Hund und Hundeführer wichtige Kriterien für eine erfolgreiche, positive Bewertung.
Dies erkennen die Leistungsrichter an der von der Natur angeborenen Gestik und Mimik des Hundes, die durch menschlichen Einfluss NICHT veränderbar ist.

Hier ein kleiner Hinweis für Tierschützer mit eingeschränktem Horizont:
Es gibt zum Thema Signale, Kommunikation, Gestik und Mimik von Hunden hervorragende Fachliteratur!

2. Glaubt ihr wirklich, dass sich weltweit Kynologen in Zusammenarbeit mit erfolgreichen Hundetrainern irren, wenn sie zur wissenschaftlichen Erkenntnis
kommen, dass gefährliche Hunde durch den Einsatz von Elektroimpulsgeräten sehr gut resozialisiert werden können und dies psychologisch schonend?

3. Glaubt ihr wirklich, dass sich die Industrie selbst ins Bein schießt, indem sie Elektroimpulsgeräte auf den Markt bringt, die zu Verbrennungen beim Tier führen können?

Bei den benannten Einzelfällen handelt es sich um Eigenbauten!

4. Glaubt ihr wirklich, dass ein auffällig gewordener Hund artgerecht gehalten wird, wenn er danach ein Leben lang mit Maulkorb und Leine leben muss, obwohl er über die Absicherung eines sachkundig bedienten Elektroimpulsgerätes, auf ausgewähltem Terrain frei laufen könnte?

Glaubt ihr wirklich, dass das Gerichtsurteil von 2006, tierschutzgerecht ausgefallen ist oder ist es doch nur bürokratisch abgearbeitet? 

Urteil zusammengefasst: Der Kauf eines Elektroimpulsgerätes ist erlaubt, aber eine Anwendung ist verboten.

Der Staat und die Gerichte haben hier ein rein bürokratisches Urteil gefällt, welches dilettantische Tierschützer ruhig gestellt hat und die Industrie nicht politisch aufwiegelt.
Durch die Hinnahme dieses Urteils, habt ihr „Tierschützer“ es dilettantischen Hundebesitzern und sadistischen Tierquälern ermöglicht, Hunde zu drangsalieren. 
Sie können es mit diesem Urteil frei erwerben und unsachgemäß anwenden!

Da wie in Punkt 2 beschrieben, es wissenschaftlich bewiesen ist, dass eine psychisch schonende Resozialisierung eines gefährlichen Hundes möglich ist, sollte ein generelles Verbot ausgeschlossen werden.

Wenn man 2006 dem Kläger recht gegeben hätte und es dadurch nicht zu einem Anwendungsverbot gekommen wäre, könnte dieser in seinem Ausbildungszentrum, Hundebesitzer und Hundeführer in der Verwendung eines Teleimpulsgerätes schulen und zertifizieren.
Wenn dann nur über ein solches Zertifikat ein Teleimpulsgerät erworben werden kann, würde dies wahren Tierschutz sicherstellen.
Eine unsachgemäße Anwendung wäre dann ausgeschlossen und gefährlichen oder eingestuften Hunden könnte man so ein besseres Leben bescheren.

Auch hier heißt es also wieder:

Politik, Menschenrecht und Tierschutz kann nur sichergestellt werden, wenn fundiertes Fachwissen und ein dementsprechendes Handeln erfolgt und nicht einfach emotional drauf losgeschossen wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen