Auch wenn in der letzten Woche durch die Bundesregierung und die Länderregierungen Lockerungen der Maßnahmen verkündet wurden, so gelten nach wie vor die Verordnungen der einzelnen Bundesländer, wonach jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen untersagt sind.
Vor diesem Hintergrund ist der SV-Vorstand zu der Entscheidung gelangt, die am 16.03.2020 beschlossene Absage von Veranstaltungen im SV über den 30.04.2020 hinaus
bis einschließlich 31.05.2020
zu verlängern und die bestehenden Terminschutzbestätigungen aufzuheben. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass, auch im Hinblick auf die bestehenden Allgemeinverfügungen der Bundesländer, eine Aussetzung der Veranstaltungen über den 31.05.2020 hinaus in Betracht gezogen werden muss.
Hiervon betroffen sind alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene. Gleichfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
(Es gilt weiterhin: Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die von vornherein in diesem Zeitraum eine Sondergenehmigung benötigt hätten.)
Wir danken für Ihr Verständnis, dass diese einschneidenden Maßnahmen in der aktuellen Situation den einzigen Weg darstellen, um den Schutz der Mitglieder und deren Angehörigen weiterhin zu gewährleisten und die behördlich veranlassten Maßnahmen flankierend zu begleiten.
(Quelle: https://www.schaeferhunde.de)
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