Die Märkische Allgemeine berichtete bereits am 24.10.2012
Gemeinde Am Mellensee erhöht Hundesteuern um zehn Prozent
KLAUSDORF -
Im März dieses Jahres war die Gemeinde Am Mellensee beinahe ein
Hundesteuerparadies. Ein damaliger MAZ-Vergleich der Hundesteuern im
Altkreis Zossen zeigte, dass Zossen am wenigsten Hundesteuer verlangt,
gefolgt von Am Mellensee. Vielleicht gab dies der Gemeindeverwaltung in
Klausdorf zu denken. In ihrer jüngsten Sitzung beschloss die
Gemeindevertretung Am Mellensee, die Sätze der Hundesteuer um zehn
Prozent anzuheben. Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Müssen Halter eines Hundes bisher jährlich 28
Euro an die Gemeinde entrichten, sind es künftig 31 Euro. Das Halten
zweier Hunde kostet derzeit 36 Euro je Hund und ab nächstem Jahr 40 Euro
je Hund. Für drei und mehr Hunde sind statt bislang 62 demnächst 79
Euro pro Hund fällig.
Neu in die Hundesteuersatzung aufgenommen wurde
die Besteuerung von gefährlichen Hunden. Die Satzung führt 13 Rassen
auf. Bei ihnen ist „aufgrund ihrer rassespezifischen Merkmale von der
Eigenschaft eines gefährlichen Hundes auszugehen“. Wenn Besitzer solcher
sogenannten Listenhunde ein Gutachten und Führungszeugnis für ihr Tier
vorlegen können, zahlen sie nur die vorgenannte Hundesteuer. Ansonsten
gilt ein erhöhter Steuersatz – und zwar für einen gefährlichen Hund 320
Euro, für zwei gefährliche Hunde 400 Euro je Tier und für drei und mehr
gefährliche Hunde 470 Euro je Tier und Jahr.
In der Gemeinde Am Mellensee sind insgesamt 775
Hunde angemeldet. Man rechnet dort mit 3000 Euro Mehreinnahmen aus der
Hundesteuer. Im Haushaltsplan des Jahres 2013 veranschlagt die Gemeinde
insgesamt 26 000 Euro aus Hundesteuern.
Große Diskussionen um die neue Regelung gab es
unter den Gemeindevertretern nicht. Schließlich bewegt man sich mit
diesen Steuersätzen immer noch unterhalb von denen in Großbeeren,
Blankenfelde-Mahlow, Ludwigsfelde und Rangsdorf. Nur Zossen und Baruth
sind für Hundehalter noch günstiger.
Die Kommune Am Mellensee braucht das Geld.
Letztlich zwingt ein sich abzeichnendes Haushaltsdefizit der kommenden
Jahre die Gemeinde dazu, möglichst alle ihre Einnahmequellen
auszuschöpfen.
Lutz Lehmann (CDU) erwog sogar, zuziehende
Hundehalter grundsätzlich zur Kasse zu bitten, auch wenn sie ihren
Vierbeiner schon am alten Wohnort versteuert hatten. „Der Hundebesitzer
kann sich die Steuer ja von seinem vormaligen Wohnort erstatten lassen“,
schlug er vor. Dass das in der Praxis funktioniert, wurde aber
allgemein bezweifelt. Außerdem freue man sich doch auf Neubürger und
will sie nicht abschrecken.
Hundesteuern dienen dem ordnungspolitischen
Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen und werden
nicht – wie mancher Hundebesitzer vermutet – dafür eingesetzt, die
Straßen vom Hundekot zu reinigen. (Von Gudrun Schneck)
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