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Mittwoch, 14. November 2012

Der Hund gehört an die Leine!

Folgenden Artikel habe ich aus unserer Tageszeitung! (Märkische Allgemeine)

Gesetze regeln den Umgang mit Vierbeinern

LUCKENWALDE - Der Fall des auf der Skaterbahn überfahrenen Hundes „Emma“ (die MAZ berichtete gestern) hat in der Bevölkerung nicht nur Entsetzen und Mitgefühl ausgelöst, sondern auch etliche Fragen. Muss ein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks und im Wald angeleint sein? Was passiert, wenn ein Jäger im Wald auf einen unangeleinten Hund trifft?
„Der Umgang mit Hunden im Wald ist im Waldgesetz des Landes Brandenburg geregelt“, sagt Reno Schütze von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Teltow-Fläming. Demnach gilt nach Paragraf 15, Absatz 8, dass Hunde nur angeleint mitgeführt werden dürfen – mit Ausnahme der Jagdhunde während der Jagd sowie der Polizeihunde. Die Kontrolle darüber werde auch von Förstern im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben übernommen.
„Hunde sind laut Bundesjagdgesetz kein jagdbares Wild“, erklärt Schütze. Werden aber wildernde Hunde angetroffen, so sind sie im Rahmen des Jagdschutzes davon abzuhalten, dem Wild nachzustellen. Mit anderen Worten: Im Ernstfall darf ein Jäger einen wildernden Hund erschießen.
Reno Schütze relativiert aber das Konfliktpotenzial. „Die meisten Jäger sind selbst Hundehalter und auch Hundeliebhaber. Die Gefahr, dass ein kurzzeitig unangeleinter Hund, vielleicht noch in unmittelbarer Nähe seines Besitzers, in Konflikt mit dem Jäger gerät und einfach erschossen wird, ist sehr gering.“ Dass es in der Vergangenheit öfter Probleme zwischen Jägern und streunenden Hunden gegeben hätte, konnte Schütze nicht bestätigen.
Den Umgang mit Hunden innerhalb der Gemeinden regeln die Ordnungsbehörden der Kommunen. Die halten sich in aller Regel an die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, wie zum Beispiel die Gemeinde Nuthe-Urstromtal, war aus der Verwaltung zu erfahren.
In der Stadt Luckenwalde gibt es zudem die Gefahrenabwehrverordnung. „Die sagt eindeutig aus, dass Hunde innerhalb des gesamten Stadtgebietes, auf öffentlichen Wegen und Plätzen und auch auf der Skaterbahn an der Leine zu führen sind“, erklärte Isa Arlt aus dem Ordnungsamt. (Von Elinor Wenke)

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