Folgenden Artikel habe ich aus unserer Tageszeitung! (Märkische Allgemeine)
Gesetze regeln den Umgang mit Vierbeinern
LUCKENWALDE -
Der Fall des auf der Skaterbahn überfahrenen Hundes „Emma“ (die MAZ
berichtete gestern) hat in der Bevölkerung nicht nur Entsetzen und
Mitgefühl ausgelöst, sondern auch etliche Fragen. Muss ein Hund
außerhalb des eigenen Grundstücks und im Wald angeleint sein? Was
passiert, wenn ein Jäger im Wald auf einen unangeleinten Hund trifft?
„Der Umgang mit Hunden im Wald ist im Waldgesetz
des Landes Brandenburg geregelt“, sagt Reno Schütze von der Unteren
Jagdbehörde des Landkreises Teltow-Fläming. Demnach gilt nach Paragraf
15, Absatz 8, dass Hunde nur angeleint mitgeführt werden dürfen – mit
Ausnahme der Jagdhunde während der Jagd sowie der Polizeihunde. Die
Kontrolle darüber werde auch von Förstern im Rahmen ihrer hoheitlichen
Aufgaben übernommen.
„Hunde sind laut Bundesjagdgesetz kein jagdbares
Wild“, erklärt Schütze. Werden aber wildernde Hunde angetroffen, so
sind sie im Rahmen des Jagdschutzes davon abzuhalten, dem Wild
nachzustellen. Mit anderen Worten: Im Ernstfall darf ein Jäger einen
wildernden Hund erschießen.
Reno Schütze relativiert aber das
Konfliktpotenzial. „Die meisten Jäger sind selbst Hundehalter und auch
Hundeliebhaber. Die Gefahr, dass ein kurzzeitig unangeleinter Hund,
vielleicht noch in unmittelbarer Nähe seines Besitzers, in Konflikt mit
dem Jäger gerät und einfach erschossen wird, ist sehr gering.“ Dass es
in der Vergangenheit öfter Probleme zwischen Jägern und streunenden
Hunden gegeben hätte, konnte Schütze nicht bestätigen.
Den Umgang mit Hunden innerhalb der Gemeinden
regeln die Ordnungsbehörden der Kommunen. Die halten sich in aller Regel
an die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, wie zum Beispiel
die Gemeinde Nuthe-Urstromtal, war aus der Verwaltung zu erfahren.
In der Stadt Luckenwalde gibt es zudem die
Gefahrenabwehrverordnung. „Die sagt eindeutig aus, dass Hunde innerhalb
des gesamten Stadtgebietes, auf öffentlichen Wegen und Plätzen und auch
auf der Skaterbahn an der Leine zu führen sind“, erklärte Isa Arlt aus
dem Ordnungsamt. (Von Elinor Wenke)
Quelle: Märkische Allgemeine
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