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Samstag, 1. Dezember 2012

Erstbesitzer von Hunden müssen Kurs absolvieren

In Österreich schon Pflicht, in Deutschland wäre es zu  überdenken, ich sehe das auch als Notwendigkeit an!

Erstbesitzer von Hunden müssen Kurs absolvieren

Der Hundekunde-Nachweis ist ab sofort Pflicht. Er gilt für alle, die sich ihren ersten Hund anschaffen wollen. In jedem steirischen Bezirk wird einmal vierteljährlich ein Kurs im Ausmaß von vier Wochenstunden abgehalten.
Künftig müssen Ersthundehalter den Hundekunde-Nachweis erbringen. Die Kosten, 40 Euro, tragen die Halter Foto © KLZ/BAUER Künftig müssen Ersthundehalter den Hundekunde-Nachweis erbringen. Die Kosten, 40 Euro, tragen die Halter 
Betroffen sind alle, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen wollen beziehungsweise in den vergangenen fünf Jahren keinen Hund hatten. Sie müssen künftig den Hundekunde-Nachweis erbringen. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Ziel sei es, so Landesrat Johann Seitinger (ÖVP), "mehr Sicherheit, mehr Bewusstsein und mehr Verantwortung mit und für den Hund zu schaffen".
Grund für die neue Regelung, um die ÖVP und SPÖ jahrelang gerungen haben, sind zum einen Bissunfälle mit Hunden, die künftig dadurch eingedämmt werden sollen. Zum anderen quellen die acht steirischen Tierheime über vor Hunden, die ihre unkundigen Besitzer überforderten und daher abgeschoben wurden. Neben 650 Katzen und 540 Kleintieren werden dort 340 Hunde gehalten. Das verursacht dem Land Steiermark Kosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro pro Jahr.
Ab sofort wird in jedem steirischen Bezirk einmal vierteljährlich ein Kurs im Ausmaß von vier Wochenstunden abgehalten. Zuständig für die Abhaltung sind die jeweiligen Amtstierärzte. Die Hundehalter lernen dabei vorwiegend die Grundlagen der Hundeführung sowie die Grundkenntnisse in Haltungsfragen. Weiters stehen die Themen Haftung, Eigenverantwortlichkeit, Zeitaufwand und Kosten, Tierschutz, Kennzeichnung und die Frage, welcher Hund der passende für einen ist, im Mittelpunkt.
Die Kosten des Kurses belaufen sich auf 40 Euro. Wer noch zusätzliche Kurse belegt, verringert damit die jährliche Hundesteuer von 60 Euro um die Hälfte, zahlt also nur noch 30 Euro. Ohne Nachweis erhöht sich die Steuer auf 120 Euro pro Hund und Jahr.
Ausgenommen von Nachweis und Hundesteuer sind Halter von Diensthunden öffentlicher Wachen, Hunden des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals, von Blindenhunden und Hunden zum Schutz hilfloser Personen, Halter von Hunden in Bewachungsunternehmen und Hunden in den Landestierheimen.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/magazin/tiere/3179227/erstbesitzer-hunden-muessen-kurs-absolvieren.story  

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